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Was ist passiert?

Am 25. Februar 2026 hat das Verwaltungsgericht Kassel ein Urteil gefällt, das für Universitäten und Studierende weitreichende Bedeutung hat. Zwei Studierende hatten gegen Entscheidungen der Universität Kassel geklagt, nachdem ihre Prüfungsleistungen wegen unerlaubter Nutzung künstlicher Intelligenz als „nicht bestanden“ bewertet worden waren. Das Gericht bestätigte jedoch die Entscheidung der Hochschule. 


In den beiden Verfahren ging es um eine Bachelorarbeit im Fach Informatik sowie um eine Hausarbeit im Masterstudiengang Verwaltungsrecht. Die Universität stellte fest, dass bei beiden Arbeiten unerlaubt künstliche Intelligenz eingesetzt wurde. 

Daraufhin wurden die Leistungen nicht nur als „nicht bestanden“ bewertet, sondern die Studierenden auch von einer Wiederholungsprüfung ausgeschlossen. 

Die Betroffenen klagten gegen diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Kassel. Sie wollten erreichen, dass ihre Arbeiten erneut bewertet oder zumindest wiederholt werden dürfen.

Entscheidung des Gerichts


Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts wies beide Klagen ab. Nach Auffassung des Gerichts hatten die Studierenden tatsächlich unerlaubte Hilfsmittel verwendet. Der Einsatz von KI in dieser Form stelle eine schwere Täuschung dar.

Damit bestätigte das Gericht die Maßnahmen der Universität:


  • Bewertung der Arbeiten mit „nicht bestanden“
  • Ausschluss von der Wiederholungsprüfung
  • Einstufung des KI-Einsatzes als Täuschungsversuch


Das Urteil zeigt deutlich, dass der Einsatz generativer KI bei Prüfungsleistungen rechtlich ähnlich behandelt werden kann wie klassische Täuschungsversuche.

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Bedeutung des Urteils


Besonders relevant ist, dass das Gericht in seiner Entscheidung allgemeine Grundsätze für den Umgang mit KI in Prüfungen formuliert hat. Dabei ging es unter anderem um zwei Fragen:


Wann der Einsatz künstlicher Intelligenz als unerlaubtes Hilfsmittel gilt.

Wie Universitäten den Einsatz solcher Systeme nachweisen können.


Damit schafft das Urteil erstmals eine konkrete juristische Orientierung für Hochschulen im Umgang mit KI-Tools.


Urteil noch nicht endgültig


Die beiden Verfahren haben die Aktenzeichen 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage die Berufung zugelassen. Das bedeutet, dass der Fall möglicherweise noch von einer höheren Instanz überprüft wird.

Einschätzung von Benjamin Lohrer, Gründer korrektur.de


"Dieses Urteil wird nicht das letzte bleiben zum Thema KI-Nutzung bei wissenschaftlichen Arbeiten [...]. Meine bisherige Annahme war, dass die KI-Nutzung [...] ganz grundsätzlich nicht ausreichend nachgewiesen werden kann.

Dass dafür nun ein Anscheinsbeweis genügt, also im Prinzip einfach nur Indizien, finde ich sehr problematisch. Das öffnet die Türen für False Positives. Da ist der nächste Rechtsskandal nicht weit."

Benjamin Lohrer, Gründer korrektur.de

Quellen, abgerufen am 16.03.2026


Verwaltungsgericht Hessen:

https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/unzulaessige-nutzung-kuenstlicher-intelligenz-bei-studentischen-pruefungsleistungen


Zeit.de

https://www.zeit.de/news/2026-02/26/kasseler-gericht-bestaetigt-pruefungs-aus-wegen-ki-schummelei

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  • Urteil des VG Kassel 25.02.2026: Anscheinsbeweis (Indizien) reicht für Prüfungsausschluss!

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