
Was ist passiert?
Am 25. Februar 2026 hat das Verwaltungsgericht Kassel ein Urteil gefällt, das für Universitäten und Studierende weitreichende Bedeutung hat. Zwei Studierende hatten gegen Entscheidungen der Universität Kassel geklagt, nachdem ihre Prüfungsleistungen wegen unerlaubter Nutzung künstlicher Intelligenz als „nicht bestanden“ bewertet worden waren. Das Gericht bestätigte jedoch die Entscheidung der Hochschule.
In den beiden Verfahren ging es um eine Bachelorarbeit im Fach Informatik sowie um eine Hausarbeit im Masterstudiengang Verwaltungsrecht. Die Universität stellte fest, dass bei beiden Arbeiten unerlaubt künstliche Intelligenz eingesetzt wurde.
Daraufhin wurden die Leistungen nicht nur als „nicht bestanden“ bewertet, sondern die Studierenden auch von einer Wiederholungsprüfung ausgeschlossen.
Die Betroffenen klagten gegen diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Kassel. Sie wollten erreichen, dass ihre Arbeiten erneut bewertet oder zumindest wiederholt werden dürfen.








